Fritz Cup I 10.05.2019 – Anmeldung hier
Fritz CuP II 21.06.2019 – Anmeldung hier
Fritz Cup III 27.09.2019- Anmeldung hier
AUSSCHREIBUNG
OeSV EDV Nummer 8882/ 8883/ 8884
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2019, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2019, das Yardstickregulativ des OeSV 2019, die ergänzenden Segelanweisungen des Segelclub Weidens sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402 5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Einrumpfbootemit Kajüte bis Yardstick 107, die den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter oben angeführten Webadresse ausfüllen.
3.5 Meldungen von Booten, die nicht in der Yardstickliste des OeSV aufscheinen, werden unabhängig von Meldeschluss und Nachmeldebestimmungen nur bis spätestens 5 Tage vor dem ersten Start angenommen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 5 Booten bei Meldeschluss ( 24 h vor Veranstaltungsbegin). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so wird die Regatta abgesagt.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen sowie alle Crewmitglieder dem Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) online zustimmen.
4 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 15 pro Person und Regattatag
5 Registrierung
Registrierung erfolgt am Regattatag direkt am Wasser von 16:30 Uhr bis 16:50 Uhr beim Startschiff.
6 Erstes Ankündigungssignal
10.05.2019 16:50
7 Bei Bedarf: Letztes Ankündigungssignal
Am 10.05.2019 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 20.00 Uhr gegeben.
8 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind online über die Webadresse …… abrufbar
9 Bahnen
Der zu segelnde Kurs wird in den Segelanweisungen beschrieben.
10 Wertung
Die einzelnen Wettfahrten werden nach den Yardstickregeln des LSV-Burgenland berechnet.
Es sind 3 Wettfahrten pro Regattatag vorgesehen. Insgesamt werden 9 Wettfahrten gesegelt mit einer Streichung. Werden weniger als 9 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
11 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
12 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
13 Preise
13.1 Der Gesamtsieger des Fritz Cups I,II;III erhält ein Sparbuch der Raiffeisenbank Weiden am See im Wert von € 3.000.
14 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden – welcher Art und Ursache auch immer – zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
14.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
14.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich – spezifisch dafür – bevollmächtigte Personen abzugeben.
14.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für den Segel Club Weiden örtlich und sachlich zuständige Gericht.
15 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.
16 Weitere Informationen
Weitere Informationen sind in den erweiterten Segelanweisungen bzw. am Tag der Veranstaltung am Online Schwarzen Brett zu finden.
Segelclub Weiden: Mathias Florian +43 664 333 81 36
Unsere Sponsoren:
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